Jein, Das Urteil richtet sich zunächst an die EU-Staaten. D.h. die Arbeitgeber sind zunächst noch gar nicht betroffen. Die einzelnen EU-Länder werden dann ansässige Unternehmen verpflichten, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu messen und zu dokumentieren. Es ist allerdings nicht wahrscheinlich, dass die Länder das Urteil kippen.
Das ist nicht neu. Unternehmen waren bereits verpflichtet, die Überstunden ihrer Mitarbeiter auf Nachfrage zu erklären. Neu ist die Erfassung der Arbeitszeit, welche regulär mit dem Arbeitnehmer vereinbart ist.
Auch E-Mails und Telefonate, die ein Arbeitnehmer nach Feierabend und ausserhalb des Büros tätigt, werden der Arbeitszeit angerechnet und müssen künftig erfasst werden.
Zeit muss also auch im Homeoffice erfasst werden. Digitale Systeme ermöglichen so etwas üblicherweise. Wichtig ist ,dass das Zeiterfassungssystem damit auch ausserhalb der Arbeitsstätte erreichbar ist. Die Agenturverwaltung beispielsweise ist ein Cloud-basiertes System, welches von überall aus zugänglich ist.
In Diskussion ist die bereits gültige Ruhezeitregelung. Dabei soll ein Arbeitnehmer nach seiner letzten Tätigkeit eines Tages elf Stunden Pause bis zum Beginn der Arbeitszeit des nächsten Tages oder der nächsten Schicht haben. Gerade Mitarbeiter, die nachmittags Kinder aus der Kita holen und dann abends noch ein paar Stunden im Homeoffice arbeiten werden hier de-facto kriminalisiert. Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung durch ein Gesetz der jeweiligen Mitgliedstaaten reformiert wird.
Wann ein Arbeitnehmer arbeitet erfasst er am besten selbst, und dazu ist er auch durch das EuGH-Urteil ermutigt. Andererseits entstünde auf Arbeitgeberseite auch erheblicher Overhead. Die erfassten Zeiten sollten regelmässig überprüft werden, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter auch im Rahmen ihrer vereinbarten Arbeitszeit bleiben und ggf. Überstunden abbauen.
Sie erlaubt in Projekten bereits frühzeitig zu erkennen ob der Budgetrahmen eingehalten werden kann, bietet eine Erfolgskontrolle im Nachgang und lässt sogar Prognosen auf zukünftige Projekte zu.
Die Agenturverwaltung bietet drei Arten der Zeiterfassung: Eine Wochenansicht, einen Timer oder die klassische Stundenliste - je nach Projekttyp oder Mitarbeiter wählt ihr damit die für euch einfachste und schnellste Möglichkeit zum Erfassen von Arbeitszeiten aus.
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