Die Agenturverwaltung

Podcast: E-Rechnungspflicht und was das für Agenturen bedeutet

Geschrieben von Achim Koellner | 18.11.2024

Die E-Rechnungspflicht 2025: Eine wichtige Neuerung für Unternehmen in Deutschland

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnung für alle B2B-Transaktionen verpflichtend. Diese gesetzliche Neuerung stellt Unternehmen vor neue Anforderungen und bietet zugleich Chancen für Prozessoptimierungen. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Fakten rund um die E-Rechnungspflicht und geben praxisnahe Tipps, wie sich Agenturen und Unternehmen vorbereiten können.

Was ist die E-Rechnungspflicht 2025?

Die E-Rechnungspflicht ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das die Digitalisierung der Rechnungsverarbeitung in Unternehmen fördern soll. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland Rechnungen elektronisch in einem maschinenlesbaren Format ausstellen und empfangen. Die bisher gängigen Papier- und PDF-Rechnungen werden ohne zusätzlichen XML-Anhang künftig nicht mehr akzeptiert.

Wer ist betroffen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen in Deutschland, die B2B-Transaktionen durchführen. Ausgenommen sind:

  • Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro (Stand: 2022).
  • Rechnungen unter 250 Euro (Kleinbetragsrechnungen).

Auch grenzüberschreitende Rechnungen ins Ausland sind von dieser Regelung (vorerst) ausgenommen.

Welche technischen Standards gelten?

Für die E-Rechnungen wurden zwei wesentliche Formate etabliert:

  1. X-Rechnung: Ein XML-basiertes Format, das bereits bei Behörden eingesetzt wird.
  2. ZUGFeRD 2.0: Ein hybrides Format, das XML-Daten in ein PDF integriert. Dies ermöglicht sowohl die maschinelle als auch die menschliche Lesbarkeit der Rechnung.

Beide Formate erfüllen die Anforderungen der E-Rechnungspflicht und bieten hohe Automatisierungspotenziale für die Buchhaltung.

Vorteile der E-Rechnung für Unternehmen und Agenturen

Die Umstellung auf E-Rechnungen bietet zahlreiche Vorteile:

  • Effizienzsteigerung: Durch die maschinelle Lesbarkeit entfällt die manuelle Erfassung von Rechnungsdaten.
  • Fehlerreduktion: Weniger manuelle Eingaben reduzieren das Risiko von Buchungsfehlern.
  • Kostenersparnis: Die Automatisierung senkt die Kosten für die Rechnungsverarbeitung langfristig.
  • Nachhaltigkeit: Der digitale Rechnungsaustausch spart Papier und reduziert den ökologischen Fußabdruck.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

  1. Prüfung der aktuellen Software: Unternehmen sollten ihre Buchhaltungssoftware auf die E-Rechnungs-Kompatibilität hin überprüfen. Ältere Programme könnten die neuen Anforderungen nicht unterstützen, was ein Update oder eine Umstellung erforderlich macht.
  2. Formatwahl und Implementierung: Entscheiden Sie sich für eines der anerkannten Formate und prüfen Sie, ob das gewählte Format optimal zu den internen Prozessen passt.
  3. Schulung der Mitarbeiter: Mitarbeitende in der Buchhaltung und im Rechnungswesen sollten frühzeitig auf die Änderungen vorbereitet werden, um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen.
  4. Beratung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten können Unternehmen eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um Compliance-Risiken zu vermeiden und die Umstellung möglichst effizient zu gestalten.

Risiken bei Missachtung der E-Rechnungspflicht

Wird eine Rechnung nach dem 1. Januar 2025 nicht im vorgeschriebenen Format übermittelt, gilt sie als „nicht zugestellt“. Der Empfänger muss solche Rechnungen nicht akzeptieren, was zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen führen kann.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Unternehmen in Deutschland. Frühzeitige Vorbereitung und die Umstellung auf kompatible Software ermöglichen eine reibungslose Einführung und bringen langfristig Effizienzvorteile. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Prozesse zu modernisieren und profitieren Sie von den Vorteilen der Digitalisierung!

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