Mit der E-Rechnung kommen die Pflichten – zumindest ab 2025. Und auch wenn es Übergangsregelungen und Co gibt, die E-Rechnungspflicht trifft auch deine Agentur früher oder später. Wir geben dir in diesem Artikel einen Überblick dazu, welche Pflichten für wen gelten, ab wann du dich auf Änderungen einstellen musst und was dann konkret zu tun ist.
Die technische Möglichkeit für Empfang und Weiterverarbeitung einer elektronischen Rechnung ist Pflicht ab 2025. Diese E-Rechnungspflicht gilt für B2B; es handelt sich also um eine E-Rechnungspflicht für Unternehmen. Beim Versand von E-Rechnungen gibt der Gesetzgeber noch Übergangsfristen, aber auch die solltest du lieber nicht bis zum letzten Tag ausreizen.
Die Grundlage für die E-Rechnungspflicht ist das Wachstumschancengesetz des Finanzministeriums, das größtenteils im März 2024 in Kraft getreten ist. Neben der Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 bezieht sich das Gesetz auch auf steuerliche Erleichterungen für Unternehmen und soll die firmeneigene Forschung fördern.
Der Hintergedanke bei der E-Rechnungspflicht: Ein schnellerer Rechnungsworkflow und eine einfachere Rechnungsbearbeitung sorgen für einen schnelleren Cashflow und eine bessere Liquidität der Unternehmen, so die Theorie. Die Unternehmen wiederum sollen dank mehr flüssiger Gelder investitionsfreudiger werden und die Wirtschaft wachsen lassen – Wachstumschancengesetz eben.
Laut Gesetz muss ab 2025 noch niemand E-Rechnungen erstellen, dafür gibt es nämlich Übergangsfristen. Wir raten dir aber dringend, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern asap anzupacken! Je früher deine Agentur gesetzeskonforme elektronische Ausgangsrechnungen erstellen kann, desto schneller werdet ihr Parallelstrukturen aus E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen los und desto besser für euren Cashflow.
Rechnungsempfänger betrifft die E-Rechnungspflicht direkt. Du musst quasi laut Gesetz ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen von deinen Dienstleistern zu empfangen und medienbruchfrei automatisiert weiterzuverarbeiten.
Und das betrifft alle Unternehmen: Der Empfang der E-Rechnung ist dann genauso Pflicht für Kleinunternehmer wie Mittelständler und Global Player. Ein Rechnungsprogramm für Dienstleister, das E-Rechnungen verarbeiten kann, ist also allein dafür schon eine sinnvolle Investition!
Der Empfang der E-Rechnung ist zwar Pflicht für alle Unternehmen, aber für den Versand gibt es eine ganze Reihe von Übergangsfristen und Sonderregelungen. Damit du weißt, was du als Rechnungsaussteller unbedingt beachten musst, hier alle Deadlines als Übersicht:
Ab 01.01.2025 |
Bis 31.12.2025 |
Bis 31.12.2027 |
Ab 01.01.2028 |
Wenn der Rechnungsausgang klappt, ist das gut, aber kein Muss. |
Papierrechnungen gehen noch klar, PDF oder andere digitale Formate nur, wenn der Empfänger zustimmt. |
Wenn dein Jahresumsatz 2026 nicht über 800.000 Euro liegt, gehen Papier, PDF & Co. weiterhin klar, sofern der Empfänger sein OK gibt. |
Die E-Rechnungspflicht kennt nun kein Pardon mehr – digitale Rechnung ist Pflicht. Punkt. |
Für Privatkunden ist die E-Rechnung keine Pflicht – auch wenn 2028 alle Übergangsfristen ablaufen, bleibt die E-Rechnungspflicht eine reine B2B-Angelegenheit. Davon mal abgesehen, gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht nur in bestimmten Fällen:
Nachdem wir jetzt die Theorie zu E-Rechnung, Pflichten, Fristen und Gesetzen abhaken können, wird es Zeit für ein paar praxisnahe Vorteile der E-Rechnungspflicht ab 2025 and beyond. Und die gibt es sowohl bei Rechnungsstellung als auch -empfang. Los geht’s:
Rechnungssteller |
Rechnungsempfänger |
Schnellerer Cashflow |
Dank schnellerer Zahlungsvorgänge die Liquidität besser im Blick |
Weniger Kosten für Porto, Toner, Briefumschläge etc. |
Wichtiger Schritt hin zum papierlosen Büro ohne Papierstapel und Aktenordner |
Digitalisierung vorantreiben |
Same same |
Weniger hassle für die Buchhaltung |
Dito |
Alle Rechnungen gehen elektronisch raus, ohne Parallelstrukturen zu schaffen |
Alle Rechnungen kommen elektronisch, ohne Parallelstrukturen zu schaffen |
Du bist der Zeit (und den Fristen) voraus |
Du lebst entspannt und gesetzeskonform |
Übergangsregelungen hin oder her – die E-Rechnung ab 2025 wird für dich auf jeden Fall zur Pflicht, wenn einer deiner Dienstleister den Rechnungsausgang umstellt und anfängt, die XRechnungen oder ZUGFeRD-Rechnungen zu schicken. Die musst du dann nämlich irgendwie verarbeiten können. Deshalb macht es Sinn, zeitnah die Buchhaltung zu digitalisieren und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen:
Wenn du es bis hierhin geschafft hast, kennst du jetzt die wichtigsten Infos zu E-Rechnung, Pflicht und Fristen. Mit dem richtigen Überblick ist das alles halb so wild, oder? Damit du Cashflow und Rechnungsbearbeitung schnellstmöglich in den Griff kriegst, bist du mit einer multitaskingfähigen Software bestens gerüstet.
Die Agenturverwaltung kann die gängigen Rechnungsformate und ist
auch in allen anderen Belangen des Agenturalltags für dich da. So wie
unser Team übrigens auch! Mach keine halben Sachen, wenn es um
gesetzliche Pflichten und Fristen geht und melde dich bei uns!